Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! Die Verfassungsrichter weisen den Weg!

(Stellungnahme zum Titel in www.handelsblatt.com vom 03.08.2010 „Sorgerecht Die Politik muss endlich handeln”)

Nachdem unsere Verfassungshüter nun endlich eine Entscheidung zum Wohle des Kindes treffen konnten und sowohl die biologische Natur menschlicher Existenz und die damit einhergehenden psychologischen Erkenntnisse zutreffend formulierten ist nun die Politik gefordert die nötigen Gesetze dazu zu verabschieden. Der Anfang dazu wäre, die Kinderrechte im Grundgesetz zu formulieren wobei auch an die Kinder zu denken ist, die ohne Eltern bzw. ohne eine dauerhafte Bezugsperson aufwachsen. Sicherlich eine große Herausforderung für unsere Politik und ich habe meine Zweifel ob dies gelingt, trifft es doch nur eine Minderheit in unserer Gesellschaft. Doch der Kampf lohnt sich wie nun die Entscheidung der Verfassungsrichter gezeigt hat oder steckt vielleicht auch nur das Problem dahinter, dass nun etwas mehr für die Kinder in unserer Gesellschaft getan werden muss, nachdem wir im Aussterben begriffen sind. Doch lassen wir diesen politischen Scharmützel, zu ernst ist diese Angelegenheit. Das Wohl des Kindes liegt im Kind selbst und die Existenz des Kindes beruht auf zwei Menschen, die sich ihrer Verantwortung für das Kind stellen müssen.
In unserem Grundgesetz ist lediglich das Elternrecht postuliert. Mein Vorschlag mit entsprechender psychologischer und existenzieller Begründung zur Änderung Artikel 6 des Grundgesetzes zur Integration des Kinderrechts, des Rechts jedes Kindes auf eine Familie, liegt der Bundestagskommission Runder Tisch Heimerziehung bereits vor und sieht wie folgt aus (in Fettdruck die Änderungsvorschläge):

  1. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
  2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  3. Jedes Kind hat ein Recht auf eine Familie. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der einer Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Das Kind ist umgehend in eine Ersatzfamilie dauerhaft zu integrieren, es genügt eine dauerhafte Bezugsperson.
  4. Jedes Elternteil Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
  5. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Bei dieser Gelegenheit ist unser Gesetzgeber natürlich auch gut beraten nochmal die bereits von den Vereinten Nationen im Jahre 1959 formulierten Kinderrechte zu würdigen und in unsere Verfassung zu integrieren: (im folgenden zitiert aus der Zeitschrift mittendrin von 1991 Heft 2/1991)
„Jedes Kind hat das Recht ....

Darüber hinaus gab es und gibt es vielleicht auch noch einige irrige Ansichten in der Erziehungswelt weshalb folgende weitere Rechtsformulierungen einzubinden wären:

Unmöglich werden manche wohl jetzt denken. Da fällt mir ein starker Interessenskonflikt in unserer Gesellschaft ein, der zu dieser partiellen Unmöglichkeit einen wesentlichen Beitrag leistet, denn es gibt immer noch viele Erwachsene, die ihre Aufgabe im wesentlichen darin sehen, Kinder als „Lastentiere” zu nutzen zur Befriedigung überirdischer Motive in der Suche nach Gott. Diese Mitmenschen lassen lieber andere die Fortpflanzung besorgen und werden dann aktiv, wenn sie die Kinder geistig erreichen können beginnend im wesentlichen mit dem Schuleintritt. Das gerade in den ersten Phasen der physischen Existenz beginnend mit der Fortpflanzung, der Schwangerschaft, der Geburt des Kindes und der Säugung des Kleinstkindes für die Eltern das Fundament des Kindes gelegt wird, möchten danach dann andere über das Kind „verfügen”. Und jene die nicht fortpflanzen, wissen dann am besten Bescheid, wie es um das Kindeswohl bestellt ist. Wie konnten wir uns in eine solch abartige Erziehungswelt hinein bewegen? Nun erhalten wir die Quittung dafür und beklagen Kinderlosigkeit und die Klage wird lauter, wenn wir älter werden und dann kein Nachwuchs mehr da ist, der sich für uns interessieren könnte. Diejenigen, die sowieso nicht fortpflanzen wollten bleiben bei ihres Gleichen bis die letzten hinter Klostermauern versterben und auf ihren Erlöser warten. Aber auch Geistliche Ordensträger beklagen nun Priestermangel. Vielleicht helfen Kinderheime, doch die Diktatur wurde besiegt, es bleiben in der Demokratie nur vereinzelt noch Diktatoren. Neben den politischen Rahmenbedingungen ist ein klares Bekenntnis zur Fortpflanzung nötig und wer sich dazu nicht bekennt, hat in der Kindererziehung nichts verloren, denn die Gesellschaft kann dann nur verlieren, in dem die Geburtenrate zurück geht und das hohe Risiko trägt, das Kinder von kinderlosen Gottesanbetern „verzogen” und misshandelt werden. Leitspruch eines Ordens ist „Bete und Arbeite”, was für Erwachsene gelten möge, jedoch für die Kindererziehung bedarf es der Ausrichtung auf das Kind, in dem Spielen und Lernen im Vordergrund stehen. Dazu gehört es sicherlich auch, dass Kinder lernen, das es Erwachsene gibt, die selbst keine Kinder haben wollen, doch in der Erziehung haben Kinderlose bestenfalls ein Besuchsrecht.
Ja, „Die Politik muss endlich handeln”, d.h. jene Politik, die sich uneingeschränkt für die Kinderrechte einsetzt entsprechend dem Motto „Spiele und Lerne”. Es genügt eine dauerhafte Bezugsperson. Diese ist so wichtig wie Nahrung und Wärme. Wenn das existenzielle persönliche Fundament gelegt ist, dürfen Berufstätige mitwirken. Das Vorbild genügt. Dann klappt es auch wieder mit der Geburtenrate.

Wenz Flash,
denn der Blitz traf mich als 7jähriges Kind (die Kinderheimeinweisung), das Gewitter (der Kinderheimterror) dauerte fast sieben Jahre, für ein Kind eine Ewigkeit.